Seit dem 01.10.2025 sind wir verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen, sofern Sie der Nutzung bei Ihrer Krankenkasse nicht widersprochen haben. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass auch durch unsere Praxis z.B. Labordaten in der ePA gespeichert werden, wenn Sie dem nicht widersprechen.